Ja. Einachsige und zweiachsige Anhänger sind erlaubt. Die kombinierte Länge von Fahrzeug und Anhänger darf jedoch 10 Meter nicht überschreiten. Autos mit Anhängern können nur auf dem unteren Ladedeck transportiert werden. Daher dürfen beide nicht höher als 155 cm sein. Ohne eine feste Verbindung mit einem Zugfahrzeug können Anhänger nicht ausreichend gesichert werden, so dass ein Transport ohne Zugfahrzeug nicht möglich ist. Wohnwagen und Wohnmobile können wegen ihrer großen Abmessungen nicht transportiert werden.