Auf Motorrädern darf Gepäck belassen bleiben, soweit es in den am Motorrad befestigten Satteltaschen oder Motorradkoffern untergebracht ist. Zusätzlich angebrachtes Gepäck kann am Motorrad verbleiben, wenn das Gepäck eine feste kompakte Einheit bildet, die Gepäckstücke fest mit dem Motorrad verbunden sind, zur Verzurrung Spanngurte (keine Gummispinne oder Gummiseile) verwendet werden, keine für die Verzurrung benötigten Anschlagpunkte verdeckt werden, das Gepäck einer Fahrgeschwindigkeit des Autoreisezuges von 160 km/h sowie zusätzlichen seitlichen Windstößen standhält, das Gepäck einer Beförderung auf der gesamten Strecke oder auf Teilstrecken gegen die Fahrtrichtung (Rückwärtstransport) standhält. Lose Gepäckstücke (z.B. Töpfe) sind in jedem Fall abzunehmen und vom Motorradfahrer mit in den Zug zu nehmen. Dies gilt auch für Gepäckstücke, die zur Transportbefestigung benötigte Anschlagpunkte verdecken. Auf Grund der beengten Platzverhältnisse auf dem Fahrzeugtransportwagen sind diese Gepäckstücke grundsätzlich vor der Verladung auf den Fahrzeugtransportwagen vom Motorrad abzunehmen. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben.