Verlorene oder abhanden gekommene Beförderungsdokumente können wir Ihnen jederzeit per E-Mail noch einmal zukommen lassen. Unser Anspruch auf das Beförderungsentgelt entfällt nicht. Gerne prüfen wir im Einzelfall, ob die Beförderung aufgrund anderer Nachweise möglich ist. Wir behalten uns jedoch vor, die Beförderung ohne gültige Beförderungsdokumente abzulehnen.