Mit dem Autoreisezug werden Fahrzeuge transportiert, die für den Straßenverkehr zugelassen sind und bestimmte Abmessungen nicht überschreiten. Soweit die Mindest- bzw. Höchstmaße eingehalten werden, können folgende Fahrzeugtypen befördert werden:

  • Personenkraftwagen (Pkw gemäß StVO) mit und ohne Anhänger (bis zehn Meter Gespannlänge)
  • Vans
  • Motorräder mit und ohne Beiwagen
  • Trikes und Quads

Scooter (Motorroller) können leider nicht transportiert werden, da sie aufgrund ihrer Konstruktionsweise nicht ausreichend gesichert werden können.