Nachhaltigkeit: Nachhaltiger Urlaub mit dem Urlaubs-Express

Nachhaltigkeit beim Urlaubs-Express: Zahlen, Fakten und Transparenz

Reisen verursacht immer Auswirkungen auf Umwelt und Klima. Auch eine Zugfahrt ist nicht emissionsfrei. Entscheidend ist deshalb, Umweltwirkungen möglichst konkret und nachvollziehbar zu betrachten.

Beim Urlaubs-Express wird ein wesentlicher Teil der Urlaubsreise von der Straße auf die Schiene verlagert. Auto oder Motorrad reisen auf dem Zug mit und stehen am Ziel weiterhin für die individuelle Mobilität zur Verfügung. Während der Bahnstrecke muss das mitgeführte Fahrzeug diese Strecke nicht selbst auf der Straße zurücklegen. Gerade auf langen Verbindungen können so viele hundert Straßenkilometer pro Fahrzeug auf die Schiene verlagert werden. Gleichzeitig verbindet der Autoreisezug die komfortable Anreise mit der Flexibilität des eigenen Fahrzeugs am Urlaubsort.

6,48 Millionen Straßenkilometer weniger

Allein im Jahr 2025 wurden durch die mit dem Urlaubs-Express transportierten Fahrzeuge rechnerisch rund 6,48 Millionen Fahrzeugkilometer nicht auf der Straße zurückgelegt. Grundlage der Berechnung sind unsere tatsächlichen Fahrzeugtransporte auf den UEX-Verbindungen des Jahres 2025 sowie die jeweiligen Straßenentfernungen zwischen Start- und Zielort. 6,48 Mio. km Straßenstrecke, die 2025 durch mit dem Urlaubs-Express transportierte Fahrzeuge nicht gefahren wurde.


Was bedeutet das für die CO₂-Bilanz?

Die Verlagerung von Fahrzeugkilometern von der Straße auf die Schiene hat auch eine Klimadimension. Bei CO₂-Angaben möchten wir jedoch bewusst zwischen einem Vergleichswert und einer tatsächlich berechneten CO₂-Einsparung unterscheiden. Nach Daten des Umweltbundesamtes verursacht ein durchschnittlicher Pkw im Personenverkehr rechnerisch rund 230 Gramm CO₂-Äquivalente je Fahrzeugkilometer, wenn der dort ausgewiesene Wert pro Personenkilometer auf die durchschnittliche Pkw-Besetzung umgerechnet wird. Auf 6,48 Millionen nicht gefahrene Straßenkilometer übertragen entspricht dies einem rechnerischen Vergleichswert von ungefähr: rund 1.490 Tonnen CO₂-Äquivalenten

Diese Zahl bedeutet nicht, dass der Urlaubs-Express 2025 nachweislich 1.490 Tonnen CO₂ eingespart hat. Für eine vollständige Netto-Bilanz müssten unter anderem die tatsächlichen Emissionen der eingesetzten Züge, Traktionsarten, Energiequellen, Auslastungen sowie die Zusammensetzung der transportierten Autos und Motorräder berücksichtigt werden. Wir verwenden diese Zahl deshalb ausschließlich als Vergleichswert dafür, welche Emissionen mit einer entsprechenden Fahrleistung durchschnittlicher Pkw verbunden wären.


Warum Schiene statt langer Autobahnetappen?

Im allgemeinen Personenverkehr verursacht die Eisenbahn im Durchschnitt deutlich geringere Treibhausgasemissionen pro Personenkilometer als der Pkw. Ein Autoreisezug lässt sich mit diesen allgemeinen Durchschnittswerten allerdings nicht unmittelbar gleichsetzen: Neben den Reisenden werden zusätzlich Autos und Motorräder transportiert. Deshalb übertragen wir allgemeine Emissionswerte des Bahnverkehrs nicht einfach auf unsere eigenen Züge. Was sich dagegen eindeutig berechnen lässt, sind die Straßenkilometer, die die mitgeführten Fahrzeuge während ihrer Reise im Urlaubs-Express nicht selbst zurücklegen müssen.


Umweltangaben: konkret und nachvollziehbar

Mit der Richtlinie (EU) 2024/825, der sogenannten EmpCo-Richtlinie, werden die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strenger. Die entsprechenden Regelungen gelten in Deutschland ab dem 27. September 2026 und sollen vor allem pauschale oder nicht ausreichend belegte Umweltversprechen verhindern.

Für uns bedeutet das: Wir setzen auf konkrete, nachvollziehbare Angaben, erläutern die jeweilige Berechnungsgrundlage und unterscheiden klar zwischen eigenen Daten und allgemeinen Vergleichswerten. Auf pauschale Aussagen wie „klimaneutral“, „emissionsfrei“ oder „100 Prozent umweltfreundlich“ verzichten wir, wenn sie nicht belastbar belegt werden können.

Nachhaltige Anreise mit dem UEX

Nachhaltigkeit ist mehr als eine einzelne Zahl

Die Zahl der vermiedenen Straßenkilometer ist ein messbarer Bestandteil unserer Betrachtung. Nachhaltigkeit im Verkehr umfasst jedoch weitere Faktoren. Dazu gehören unter anderem der Energieverbrauch und die Energiequelle des Zuges, die Auslastung, der Fahrzeugeinsatz, Lebensdauer und Wartung des Wagenmaterials sowie die Frage, wie viele individuelle Straßenfahrten durch gebündelten Verkehr ersetzt werden können. Der Urlaubs-Express nutzt Eisenbahnfahrzeuge über viele Jahre hinweg. Wagen werden gewartet, modernisiert und weiter eingesetzt, statt nach kurzer Nutzungsdauer ersetzt zu werden. Gleichzeitig ermöglicht der Autoreisezug, Personen und ihre Fahrzeuge gemeinsam über lange Distanzen zu transportieren.

Unser Ansatz: messen statt versprechen

Wir möchten Nachhaltigkeit nicht mit Schlagworten erklären. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen unserer Verkehre Schritt für Schritt genauer zu erfassen und dort, wo verlässliche Daten vorhanden sind, transparent darüber zu informieren. Ein erster konkreter Schritt ist die Erfassung der vermiedenen Straßenkilometer. Diese Datengrundlage möchten wir in den kommenden Jahren weiterentwickeln und ergänzen.

Berechnungsgrundlage: Die Berechnung der Straßenkilometer basiert auf internen Beförderungsdaten des Urlaubs-Express für das Jahr 2025 und den Straßenentfernungen der jeweils bedienten Relationen. Aus Wettbewerbs- und Unternehmensgründen veröffentlichen wir keine detaillierten Beförderungs- oder Auslastungszahlen einzelner Verbindungen. Die CO₂-Angabe ist ein Vergleichswert auf Grundlage veröffentlichter Durchschnittswerte des Umweltbundesamtes und stellt keine vollständige CO₂-Bilanz des Urlaubs-Express dar.

Quellen und Berechnungsgrundlagen

Die Berechnung der vermiedenen Straßenkilometer basiert auf internen Beförderungsdaten des Urlaubs-Express für das Jahr 2025 und den Straßenentfernungen der jeweiligen Verbindungen.

CO₂-Vergleichswerte: Umweltbundesamt, „Vergleich der durchschnittlichen Emissionen einzelner Verkehrsmittel im Personenverkehr in Deutschland 2024“, TREMOD 6.71B.

Rechtlicher Hintergrund zu Umweltangaben: Richtlinie (EU) 2024/825 des Europäischen Parlaments und des Rates („EmpCo-Richtlinie“).

Stand: September 2026

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