AGB

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Beförderungsbedingungen für die Benutzung des “Urlaubs-Express”, ein Produkt der Train4you Vertriebs GmbH

Gültig ab dem 01.07.2023

Herausgeber: Train4you Vertriebs GmbH, Kolumbastraße 5, 50667 Köln
(nachfolgend Train4you genannt)

1. Geltungsbereich/Vorbemerkungen

Diese Beförderungsbedingungen gelten für die Beförderung von Personen sowie Personen und deren Fahrzeugen (Personenkraftwagen mit oder ohne Anhänger sowie Motorrädern mit und ohne Beiwagen sowie Trikes und Quads, außerdem Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs). Die Fahrzeuge werden dabei in offenen Eisenbahnwaggons auf der Schiene vom Verladebahnhofterminal zum Zielbahnhofterminal befördert. Die Beförderung von Fahrzeugen unterliegt den gesetzlichen Regeln für Reisegepäck entsprechend den „Einheitlichen Rechtsvorschriften für den Vertrag über die internationale Eisenbahnbeförderung von Personen und Gepäck (CIV)“ in der Fassung des Anhangs I zur „Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“. Mit dem Begriff „Kunde“ wird in diesen Beförderungsbedingungen die buchende natürliche Person als Vertragspartnerin des Beförderungsvertrags bezeichnet. Mit dem Begriff „Fahrgast“ werden der Kunde und alle weiteren Personen, für die der Kunde gebucht und die der Kunde namentlich bezeichnet hat,Reise bezeichnet.

2. Gegenstand und Abschluss des Beförderungsvertrags

2.1 Vertragsinhalt

Durch den Beförderungsvertrag verpflichtet sich die Train4you als vertraglicher Beförderer zum Transport von Fahrgästen und ggf. ihrem Kraftfahrzeug zum vereinbarten Zielort entsprechend dem abgeschlossenen Beförderungsvertrag. Der Inhalt des Vertrags wird dabei dokumentiert in den vom Beförderer ausgegebenen Fahrkarten bzw. Reservierungsbelegen (Beförderungsdokumente). Beförderungsverträge für mehrere Strecken können auf einem Beförderungsdokument dargestellt werde, sind jedoch auch dann rechtlich unabhängig voneinander zu betrachten. Die Fahrkarte(n) für die Person(en) ist (sind) ggf. ergänzt durch Reservierungsbelege für die Unterbringung im Zug. Die von Train4you ausgegebenen Fahrkarten für den Urlaubs-Express sind in keinem Fall Durchgangsfahrkarten.

2.2 Buchung

Die Buchung kann sowohl schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail oder Internet über www.urlaubs-express.de) an Train4you gerichtet werden. Der Beförderungsvertrag kommt zustande mit Bestätigung der erfolgreichen Buchung durch Train4you. Diese Bestätigung erhält der Kunde in Form einer – alle Leistungsmerkmale und Vertragsbestandteile sowie insbesondere das ggf. angemeldete Fahrzeug mit den in Ihrer Buchungsanfrage benannten Daten und Maßen ausweisenden – Rechnung. Diese können dem Kunden sowohl per Post als auch auf elektronischem Wege per E-Mail zugestellt werden. Sofern seitens Train4you zusätzlich eine Eingangsbestätigung zu einer Buchung verschickt wird, stellt diese noch nicht die Bestätigung der erfolgreichen Buchung bzw. Rechnung dar.

2.3 Reisevermittler

Reisevermittler (z. B. Reisebüros) sind von Train4you nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Beförderers hinausgehen oder im Widerspruch zur ausgeschriebenen Beförderungsleistung stehen.

3. Beförderungsdokumente, Pflichten des Kunden, Umweltzonen

3.1 Beförderungsdokumente

Die Beförderungsdokumente werden nach vollständiger Bezahlung des Fahrpreises entweder per E-Mail oder auf Wunsch des Kunden kostenpflichtig schriftlich per Post ausgehändigt. Auf den Dokumenten sind sämtliche von Train4you zu erbringenden Leistungen nochmals ausdrücklich ausgewiesen. Die Beförderungs-Dokumente enthalten sämtliche relevanten Angaben zu Abfahrts-und Ankunftszeiten sowie den Verladezeiten im Sinn dieser AGB und sind nach Erhalt vom Kunden umgehend auf ihre Richtigkeit zu prüfen, insbesondere bezüglich der angegebenen Fahrzeugmaße. Etwaige Unstimmigkeiten sind der Train4you unverzüglich anzuzeigen. Spätere Einwendungen, insbesondere nach Durchführung der Fahrt, können nicht berücksichtigt werden. Die Dokumente sind bei Fahrtantritt bzw. auch während der Fahrt dem Personal auf Verlangen jederzeit vorzulegen. Die Geltungsdauer der Beförderungsdokumente ergibt sich aus den angegebenen Daten der Reservierung auf den Dokumenten. Die Reservierungen gelten nur am ausgewiesenen Fahrtag für den gebuchten Zug bzw. für den gebuchten Fahrzeugtransport.

3.2 Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, bei der Buchung sämtliche weiteren Fahrgäste seiner Buchung mit Namen und Vornamen anzugeben. Änderungen von weiteren Fahrgästen nach der Buchung regelt Punkt 5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Buchung benötigten Angaben zu Fahrzeugmaßen (Höhe, Länge, Breite mit eingeklappten Außenspiegeln gemäß Fahrzeugschein oder entsprechender Zulassungsdokumentation), Fahrzeugart (z.B. Cabrio), Fahrzeuggewicht, das polizeiliche Kennzeichen, Angaben zu für den Zweck zugelassenen Dach- und Heckträgern wahrheitsgemäß und korrekt anzugeben. Sind diese Angaben unzutreffend, kann die Train4you die Mitnahme des Fahrzeugs verweigern; der Kunde kann in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche geltend machen. Weitere Ausschlussgründe sind unter Punkt 6 zusammengefasst. Informationen über die Verladezeiten werden auf den Beförderungsdokumenten aufgedruckt. Der Fahrgast hat sich spätestens zu der auf den Beförderungsdokumenten angegebenen Abfahrtszeit des Zuges im Zug einzufinden. Hat der Kunde zudem einen Autotransport gebucht, ist er verpflichtet, sich spätestens zu der auf den Beförderungsdokumenten genannten Uhrzeit bzw. innerhalb des darauf genannten Zeitraums mit seinem Fahrzeug am Autozugterminal einzufinden. Kommt der Kunde nicht rechtzeitig zum Autozugterminal, erlischt sein Anspruch auf Beförderung des Fahrzeuges. Der Kunde kann in diesem Fall keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Kontrolle der vom Kunden angegebenen und in den Beförderungsdokumenten genannten persönlichen Daten im Zug erfolgt anhand des vom Fahrgast vorzulegenden amtlichen Lichtbildausweises. Im Falle eines Missbrauchs liegt eine Beförderung ohne gültige Beförderungsdokumente vor, was die Berechnung eines erhöhten Fahrpreises (doppelter tagesaktueller Preis des jeweiligen Fahrtermins) zur Folge hat. Das erhöhte Beförderungsentgelt ist unverzüglich sofort in bar oder per Kreditkarte beim Zugchef zu entrichten. Train4you behält sich vor, den Kunden für weitere Buchungen bei der Train4you zu sperren. Sollte der Kunde seine Beförderungsdokumente bei Fahrtantritt vergessen haben, gilt grundsätzlich dasselbe, allerdings ermäßigt sich das erhöhte Beförderungsentgelt auf 7 Euro, wenn der Kunde binnen einer Woche ab Fahrtantritt nachweist, dass er zum Zeitpunkt des Fahrtantritts im Besitz eines gültigen Fahrausweises war.

3.2.1 Folgen falscher (zu niedriger) Fahrzeuggewichtsangaben

Während falsche, zu niedrige Angaben des Kunden zur Fahrzeugbreite und -höhe aufgrund der Bauart der Autotransportwagen und Beschaffenheit der Bahnstrecke im Einzelfall unausweichlich zum Ausschluss vom Transport führen müssen, wird das Ladepersonal im Fall falscher, zu niedriger Gewichtsangaben versuchen, im Rahmen des Zumutbaren und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen anderer Fahrgäste am Ladeterminal eine Neuverteilung der noch zu verladenden Fahrzeuge auf die verbliebenen freien Plätze so vorzunehmen, dass das zulässige Gesamtgewicht jedes einzelnen Autotransportwagens eingehalten werden kann. Für diesen zusätzlichen Aufwand wird die Train4you analog zu Punkt 5.5 im Erfolgsfall eine Gebühr von € 35,- erheben, die vor Ort in bar oder per Kreditkarte zu entrichten ist.

3.2.2 Verhalten gegenüber dem Zugpersonal

Den Anweisungen des Zugpersonals ist Folge zu leisten. Im Verweigerungsfall droht ein Fahrtausschluss. Eine Kostenerstattung für den versäumten Teil der Fahrt ist ausgeschlossen. Der Kunde trägt zudem die Kosten für die Rückführung seines Fahrzeugs, das aus betriebstechnischen Gründen nur am jeweiligen Zielort entladen werden kann.

3.3 Umweltzonen

Soweit in einzelnen Städten sogenannte Umweltzonen eingerichtet sind, ist die Fahrt in und durch diese Städte ist nur mit einer “Umweltplakette” gestattet. Eine Übersicht der Umweltzonen für Deutschland ist etwa über die Website des Umweltbundesamtes http://gis.uba.de/website/umweltzonen/umweltzonen.php möglich. Fahrzeuge ohne eine “Umweltplakette” dürfen die in diesen Städten gelegenen Autozugterminals nur nach den Vorgaben dieser Städte nutzen. Für die Einhaltung dieser Vorgaben ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Kommt es wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Benutzung der vorgeschriebenen Durchfahrtsstraßen zu Verzögerungen beim Be- oder Entladen eines Autozuges oder ist aufgrund dessen die Mitfahrt in einem Autozug nicht möglich, stellt der Fahrzeugführer die Train4you von allen daraus resultierenden Ansprüchen frei. Insbesondere ist eine Verlängerung der Verladezeiten nicht möglich.

3.4 Dieselfahrzeuge

Die Bestimmungen unter Punkt 3.3 gelten sinngemäß auch für aktuelle oder zukünftige Einschränkungen der Behörden auf Kommunal-, Landes-oder Bundesebene sowie ausländischer Autoritäten für Dieselfahrzeuge.

4. Beförderung von Personen, Fahrzeugen, Tieren und Gepäck

Die Train4you befördert im nationalen und internationalen Verkehr Personen und deren Fahrzeuge. Fahrzeuge können Personenkraftwagen mit und ohne Anhänger, Motorräder mit und ohne Beiwagen, sowie Trikes und Quads, außerdem Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs sein. Die Beförderung von Tieren ist auf Hunde und Katzen beschränkt (s. Punkt 4.9.). Die Beförderung wird nur im Rahmen der verfügbaren Plätze durchgeführt. Die Train4you kann andere zugelassene Unternehmen mit der operationellen Durchführung der Fahrt beauftragen. Soweit die Train4you Leistungen Dritter nur vermittelt, gelten deren Geschäftsbedingungen.

4.1. Beförderung von Personen

Die Train4you reserviert in ihren Zügen für Personen entsprechend der jeweiligen Buchung Plätze in Sitz-, Liege- und Schlafwagen. In Sitz- und Liegewagen werden sowohl Einzelplatzbuchungen als auch Abteilbuchungen angeboten, in Schlafwagen nur Abteilbuchungen. Bei Einzelplatzbuchungen wird keine Geschlechtertrennung vorgenommen. Bei Einzelplatzbuchung kann maximal ein Kind bis drei Jahre unentgeltlich befördert werden. Bei Abteilbuchung können pro Abteil maximal zwei Kinder bis drei Jahre unentgeltlich befördert werden. Der Preis bei Buchung eines Liegewagenabteils zur alleinigen Nutzung gilt für maximal vier Personen inklusive Kinder ab über drei Jahren. In Schlafwagen werden ausschließlich Abteilbuchungen angeboten.

4.1.1 Rauchverbot

Im gesamten Zug darf grundsätzlich nicht geraucht werden. Verstöße gegen das Rauchverbot führen immer zu einem Fahrtausschluss. Für durch Rauchen ausgelöste Alarme der Brandmeldeanlage erhebt Train4you eine Gebühr von € 1500,–. Für zusätzlichen Reinigungsaufwand durch Rauchen in den Abteilen oder Gängen erhebt Train4you eine Gebühr von € 200,–. Verstöße gegen das Rauchverbot gelten als Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 5 Abs. 2 Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtRSchG) und werden zur Anzeige gebracht.

4.2 Beförderung von Fahrzeugen

Die Beförderung von Fahrzeugen erfolgt in offenen Fahrzeugtransportwagen (Eisenbahnwaggons). Grundsätzlich können nur für den öffentlichen Straßenverkehr (StVO) zugelassene und verkehrssichere Fahrzeuge befördert werden. Zur Beförderung werden zugelassen:

  • Personenkraftwagen (Pkw gemäß StVO) mit und ohne Anhänger,
  • Motorräder mit und ohne Beiwagen,
  • Trikes und Quads
  • Fahrräder (Zweiräder, unmotorisiert)
  • E-Bikes und Pedelecs

4.2.1 Pflichten des Fahrzeugführers

Der Fahrzeugführer verpflichtet sich, alle Vorkehrungen am Fahrzeug zu treffen, um Schäden um Schäden (am eigenen Fahrzeug, an anderen Fahrzeugen sowie an den Eisenbahnfahrzeugen oder am Eigentum weiterer Dritter) zu vermeiden. zu vermeiden. Dazu gehören insbesondere:

  • das Schließen und Verriegeln des Schiebedachs bzw. des Faltdaches bei Cabrios
  • das Schließen der Lüftungsklappen und Fenster
  • das Einziehen der Antenne bzw. die Entfernung von Dachantennen sowie nicht versenkbarer Antennen und das Einklappen der Außenspiegel
  • das Sichern von Windabweisern, Außenjalousien und anderen am Fahrzeug befindlichen Anbauteilen, Gepäckstücken, Fahrrädern, Sportgeräten etc. gegen Abreißen durch Fahrtwind, alternativ das Abmontieren dieser Teile vor der Verladung
  • der ausreichende Schutz der wasserführenden Systeme vor Frost
  • eine den Anforderungen des Eisenbahnbetriebs genügende Ladungssicherung. Anhänger mit Ladung müssen mit einer zugehörigen Plane (untere Ladeebene) oder mit einer Hartschale aus Kunststoff oder Metall (obere Ladeebene) geschlossen sein. Die Entscheidung über die Eignung von Fahrzeugen für den Transport obliegt dem Lademeister vor Ort.

Die Verwendung von Wagendecken zum Schutz der Fahrzeuge ist nicht zugelassen. Die Verwendung einer zum Fahrzeug gehörenden und speziell angepassten Persenning ist aber zugelassen. Nach der Verladung des Fahrzeuges ist die Zündung abzustellen und der Zündschlüssel abzuziehen. Die Handbremse ist anzuziehen, und der erste Gang ist einzulegen. Bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe ist der Wählhebel in die Stellung “P” oder – wenn vom Hersteller vorgeschrieben – in die Stellung “0″ zu bringen. Fenster, Türen, Dach und Verdecke sind zu schließen; die Fahrzeuge sind abzuschließen. Da eine Beförderung der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke oder auf Teilstrecken rückwärts möglich ist (wechselnde Fahrtrichtung), sind die Sicherungsmaßnahmen auch hierauf einzurichten. Insbesondere sind alle am Fahrzeuge befindlichen (Anbau-) Teile, die den Beanspruchungen einer solchen rückwärts vorgenommenen Beförderung nicht standhalten können, vor Beginn der Fahrt abzumontieren. Zum Schutz von Windschilden der Motorräder gegen Beschädigungen bei möglichen Transporten entgegen der natürlichen Fahrtrichtung ist das Windschild vom Kunden durch einen Windschildsicherungsgurt zu sichern. Der Kunde ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass sein Fahrzeug für Rückwärtstransporte bis 140 km/h geeignet ist.

4.2.2 Fahrzeugbeschränkungen

Die Fahrzeuge dürfen außer dem Fahrersitz höchstens acht weitere Sitzplätze haben. Jedes Fahrzeug muss von mindestens einer erwachsenen Person mit gültigem Führerschein begleitet sein (Fahrzeugführer). Die Anzahl der insgesamt im Fahrzeug zugelassenen Personen richtet sich nach der im Fahrzeugschein zugelassenen Anzahl der Sitzplätze.

4.3 Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs

Fahrräder, E-Bikes und Pedelecs können nach Platz-Verfügbarkeit separat gebucht und verladen werden. Der Fahrradtransport ist gebührenpflichtig. Lastenräder, Spezialräder oder zweispurige Fahrräder sind von der Beförderung ausgeschlossen. Die Zulässigkeit der Beförderung von mit dem Fahrzeug verbundenen Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs auf Gepäckträgern ist unter Punkt 4.12 und Punkt 4.13 geregelt. Für die Haftung für Schäden an Fahrrädern oder Verlust gelten analog die Bestimmungen in Punkt 4.7 und Punkt 4.10. Es ist verboten, Akkumulatoren für E-Bikes und Pedelecs an den Steckdosen im Zug aufzuladen.

4.4 Fahrzeugmaße

Fahrzeugmaße, insbesondere die zulässige Höhe, können für einzelne Destinationen unterschiedlich sein (siehe Anhang 1). Hierauf wird die Train4you auf der Produkt-Homepage des Urlaubs-Express (www.urlaubs-express.de) gesondert hinweisen. Für die Beförderung der Fahrzeuge auf den Fahrzeugtransportwagen gelten generell folgende Beschränkungen:

  • Bodenfreiheit des Fahrzeuges (auch im beladenen Zustand) mindestens 11 cm
  • zulässige Gesamtbreite des Fahrzeuges gemäß Veröffentlichung auf der Homepage des Urlaubs-Express (www.urlaubs-express.de) und in Anhang 1; gemessen mit eingeklappten Außenspiegeln
  • zulässige Gesamthöhe des Fahrzeuges gemäß Veröffentlichung auf der Homepage des Urlaubs-Express (www.urlaubs-express.de) und in Anhang 1;
  • zulässige Gesamtlänge des Fahrzeuges 530 cm
  • maximal neun Pkw-Sitzplätze (incl. Fahrersitzplatz)
  • zulässige Länge für Fahrzeuge mit Anhänger 10 Meter
  • Ladehöhe für Anhänger maximal 155 cm.

4.4.1 Verladung der Fahrzeuge, Pflichten des Fahrzeugführers, Sicherheitsvorschriften

Die Fahrzeuge müssen innerhalb der Verladezeiten gemäß Beförderungsdokumente am darin genannten Autozugterminal zur Verladung bereitstehen. Dem Ladepersonal sind die Beförderungsdokumente am Verladeterminal vorzulegen. Fahrzeuge, die nach Ablauf der Verladezeit am Autozugterminal ankommen, können nicht befördert werden. Sofern das Personal vor Ort keine abweichende Anordnung trifft, obliegt die Verladung und Entladung der Fahrzeuge und ggf. ein erforderliches Umstellen auf den Fahrzeugtransportwagen grundsätzlich dem Fahrzeugführer auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Bauartbedingt wird die Ladefläche für Fahrzeuge seitlich von Sicherungsschienen im Abstand von 1940 mm begrenzt. Die Train4you haftet nicht für Schäden an Felgen und Reifen der Fahrzeuge durch Kontakt mit den Sicherungsschienen. Zur besseren Vermeidung von Schäden bietet das Unternehmen auf Anfrage des Fahrers kostenlos an, den Fahrer bis zum endgültigen Standplatz einzuweisen. Das Ladepersonal kann den Fahrzeugführer anweisen, zur Vermeidung von Schäden einseitig auf der Sicherungsschiene zu fahren oder andere Hilfsmittel zu nutzen. Für etwaige beim Verladen oder Entladen entstehende Schäden haftet Train4you ausschließlich in Fällen eigenen Verschuldens bzw. in Fällen des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Train4you. Der Fahrzeugführer hat den Autotransportwagen unverzüglich nach Verladung des Fahrzeugs zu verlassen. Sofern ein Mitarbeiter des Ladepersonals ausnahmsweise das Auf- und Abfahren übernimmt, hat der Fahrzeugführer eine “Haftungsfreistellungserklärung” zu unterzeichnen. Den Anweisungen des Verladepersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Beim Ladegeschäft hat der Fahrzeugführer die erforderliche Sorgfalt anzuwenden. Hierzu gehört, dass die Fahrzeuge auf den Fahrzeugtransportwagen mit Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Bei der Be- und Entladung dürfen sich außer dem Fahrzeugführer keine weiteren Personen im oder auf dem Fahrzeug befinden. Da wegen der Fahrzeugmaße und des Fahrzeuggewichts bestimmte Stellplätze zugewiesen sind, kann nicht gewährleistet werden, dass dem Wunsch auf Korrektur des Stellplatzes entsprochen werden kann.

4.4.1.1 Startversagen am Zielort

Kann das Fahrzeug bei der Entladung am Zielort wegen einer entleerten Batterie aufgrund eines Verstoßes gegen Punkt 4.2.1 nicht aus eigener Kraft gestartet werden, kann die Train4you dem Fahrzeugführer bei Verfügbarkeit eine elektrische Starthilfe zur Verfügung stellen, um eine Verzögerung des Entladens anderer Fahrzeuge und Folge-Schäden für Train4you durch Störungen im Betriebsablauf zu minimieren. Das Starten des Fahrzeugs mit der Starthilfe obliegt dem Fahrzeugführer. Der Fahrzeugführer kann die Durchführung an das Ladepersonal übertragen. Die Train4you und ihre Erfüllungsgehilfen haften in diesem Fall nicht für Schäden am Fahrzeug beim Startversuch.

4.4.2 Helmpflicht

Für Motorradfahrer besteht bei der Be- und Entladung des Motorrades auf dem Fahrzeugtransportwagen Helmpflicht.

4.5 Gefahrstoffe

Die Mitnahme von Gefahrstoffen (insbesondere leicht entzündbare, brennbare oder explosive Stoffe) ist unzulässig mit Ausnahme von für den Betrieb des Fahrzeugs notwendigem Brennstoff. Die Mitnahme von Brennstoff ist nur bei PKW zulässig und zwar begrenzt auf 1 Reservekanister mit max. 20 Liter Fassungsvermögen. Bei Motorrädern ist die Mitnahme von Reservekanistern – auch leeren – verboten. Absperrhähne für Brennstoffleitungen sind zu verschließen. Alle Brennstoff führenden Leitungen müssen dicht sein, ebenso die Brennstoffbehälter, die gut verschlossen sein müssen. Während sich die Fahrzeuge auf Bahnanlagen befinden, darf Brennstoff weder entnommen noch eingefüllt werden.

4.6 Abstellen des Fahrzeugs

Nach dem Abstellen des Fahrzeuges ist der Zugang zu den Fahrzeugen nach deren Verladung bzw. vor deren Entladung – insbesondere auch während des Transportes – nicht gestattet. Während des Transportes dürfen weder Personen noch Tiere in den Fahrzeugen verbleiben. Nach der Ankunft werden die Fahrzeuge vom Verladepersonal entsichert. Das Betreten der Autotransportwagen darf erst nach Freigabe durch das Ladepersonals und nur durch den Fahrzeugführer erfolgen. Train4you weist darauf hin, dass beim Betreten der Autotransportwagen bei eingeschalteter Oberleitung Risiken für Leib und Leben bestehen. Für das Abfahren vom Autotransportwagen gelten für den Fahrzeugführer die Pflichten nach Punkt 4.4.1.

4.7. Fahrzeugschäden

Transportschäden an Fahrzeugen sind vom Fahrzeugführer bei der Feststellung sofort, spätestens jedoch bei der Entladung dem Ladepersonal zu melden und durch eine Schadensaufnahme schriftlich feststellen zu lassen. Eine Geltendmachung von Schäden nach Verlassen des Autoreisezug-Terminals ist nicht möglich.

4.8 Haftung des Fahrzeugführers

Sofern der Fahrzeugführer gegen die ihm obliegenden vorstehend unter Punkt  4.2.1 bis Punkt 4.6 aufgeführten Verpflichtungen verstößt und dadurch einen Schaden verursacht wird, haftet er sowohl Train4you als auch Dritten gegenüber für etwaige durch den Verstoß verursachte Schäden.

4.9 Beförderungen von Haustieren

Mit Ausnahme von Hunden und Katzen ist die Mitnahme von Tieren grundsätzlich nicht zulässig. Die Mitnahme von Hunden und Katzen ist zulässig, wenn diese nicht an ansteckenden Krankheiten leiden, wenn pro Tier ein Abteil zur alleinigen Benutzung gebucht und das Tier bei der Buchung angemeldet wurde. Darüber hinaus ist die Mitnahme von Hunden oder Katzen nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Die Mitnahme von Hunden, die nicht in Behältnisse wie Handgepäck untergebracht sind, ist nur zulässig, wenn sie außerhalb des Abteils angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr.2 SGB IX sind vom Maulkorbzwang befreit. Die Mitnahme von Katzen ist nur zulässig, wenn diese ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Aus hygienischen Gründen dürfen Tiere die Bett-, Liege- und Sitzplätze nicht benutzen. In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere – mit Ausnahme von Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX – nicht mitgenommen werden. Für die Einhaltung etwaiger behördlicher Auflagen (insbesondere veterinärmedizinische Auflagen im Falle der grenzüberschreitenden Beförderung) ist der Kunde selbst verantwortlich. Es ist zu beachten, dass die Tiere nicht alleine im Abteil gelassen werden dürfen und der Zug während der Fahrt nicht hält. Train4you behält sich vor, zusätzlich zum Fahrkartenpreis für das Tier einen durch das Tier verursachten Schaden, beziehungsweise erhöhten Reinigungsaufwand, in Höhe von € 50 pro Strecke geltend zu machen.

4.10. Beförderung von Gepäck und sonstigen Gegenständen

Grundsätzlich ist allein der Kunde für die Einhaltung etwaiger zoll- und verwaltungsbehördlicher Bestimmungen und Verpflichtungen verantwortlich. Das Gepäck darf während der Beförderung mit einem Autozug an, auf und in den Fahrzeugen belassen werden. Auf dem Fahrzeug dürfen jedoch nur zugelassene handelsübliche, fest montierte Dachboxen bzw. Träger transportiert werden. Hierbei sind die Bestimmungen aus Punkt 4.2.ff zu beachten. Auf ein festes Verzurren sowie auf die Einhaltung der zulässigen Lademaße ist durch den Fahrzeugführer zu achten. Das Befestigen von Gegenständen, z.B. Surfbrettern, Tannenbäumen, Wintersportgeräten, Schränken etc. an der Dachreling ist nicht zulässig. An Motorrädern angebrachtes Gepäck kann am Motorrad verbleiben, wenn das Gepäck eine feste komplette Einheit bildet, die Gepäckstücke fest mit dem Motorrad verbunden sind und keine für die Verzurrung benötigten Anschlagpunkte verdeckt werden. Motorradhelme dürfen während der Zugfahrt nicht am Motorrad verbleiben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Fahrzeuge auf offenen Fahrzeugtransportwagen befördert werden. Eine Bewachung ist nicht möglich. Train4you haftet daher nicht für nicht zurechenbare Handlungen Dritter (Einbruchsdiebstahl in Waggons und Fahrzeuge, Vandalismus, o.ä.) und nicht für Beschädigungen oder Verlust von im oder am Fahrzeug verbliebenen Gepäck. Train4you haftet ausschließlich in Fällen eigenen Verschuldens bzw. in Fällen des Verschuldens von Erfüllungsgehilfen der Train4you. Es wird empfohlen, einen zusätzlichen Versicherungsschutz abzuschließen.

4.11 Beförderung von Dachgepäckträgern

Dachträger oder Dachboxen sind nur zulässig, wenn es sich um handelsübliche (keine Selbstbauten), zugelassene fest montierte Dachboxen oder Dachträger handelt und die auf dem Autotransportwagen zulässige PKW-Gesamthöhe dadurch nicht überschritten wird. Dachträger und Dachboxen müssen bei der Buchung angemeldet werden. Das Ladepersonal kann den Kunden anweisen, aus Sicherheits- und verladetechnischen Gründen Dachträger oder die Dachbox vom Fahrzeug abzumontieren. Train4you ist berechtigt, Dachboxen getrennt vom Fahrzeug auf den Autotransportwagen zu verladen.

4.12 Beförderung von Fahrrädern auf Heckträgern

Fahrräder auf Fahrradheckträgern können nur befördert werden, wenn durch die Fahrräder die bei der Buchung angegebene Fahrzeuggesamthöhe und Fahrzeuggesamtbreite nicht überschritten werden. Ansonsten gelten für Heckträger analog die Bestimmungen von Punkt 4.11. In den Kraftfahrzeugen untergebrachte Fahrräder können ohne Einschränkung befördert werden, vorausgesetzt, sie sind ausreichend gesichert.

4.13 Beförderung von E-Bikes und Pedelecs auf Heckträgern

Für die Beförderung von E-Bikes und Pedelecs auf Heckträgern gilt ergänzend zu 4.12:

1.) Für Heckträger muss der Fahrzeugführer dem Ladepersonal auf Verlangen vor der Verladung eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des Herstellers oder des TÜV vorlegen, aus der das zulässige Ladegewicht des Heckträgers hervorgeht. Kann der Fahrzeugführer die ABE nicht vorlegen, kann das Ladepersonal die Beförderung verweigern. Aus einer solchen Verweigerung erwachsen dem Kunden keine Schadenersatzansprüche.

2.) Das Ladepersonal kann nach eigenem Ermessen zusätzliche Ladungssicherungsmaßnahmen am Heckträger vornehmen oder die E-Bikes oder Pedelecs gesondert verladen.

3.) Akkumulatoren müssen vom E-Bike oder Pedelec abgenommen und im Auto des Fahrzeugführers verstaut werden.

5. Beförderungsentgelt, Bezahlung, Umbuchung, Stornierung

5.1 Beförderungsentgelt

Das Beförderungsentgelt ist unterschiedlich nach Verkehrstagen, Buchungsdatum, Fahrzeug- und Unterbringungsart und setzt sich zusammen aus dem Beförderungsentgelt für die Personen und ggf. dem Beförderungsentgelt für das Fahrzeug. Das Beförderungsentgelt beinhaltet eine nicht erstattbare Systemgebühr in Höhe von 25 EUR pro Buchung und Strecke.

5.1.1 Kinderermäßigung

Kinder bis einschließlich 3 Jahre fahren in Begleitung eines zahlenden Erwachsenen unentgeltlich, wenn für sie kein eigener Sitzplatz/Bett in Anspruch genommen wird. Für Kinder von 4 bis einschließlich 14 Jahren gelten besondere Kinderpreise.

5.1.2 Ermäßigung für Begleitpersonen von behinderten Menschen

Eine im Ausweis für behinderte Menschen nachgewiesene notwendige Begleitperson (Merkzeichen B) wird unentgeltlich befördert. Dies ist nur relevant bei Einzelplatzbuchung im Liegewagen. Weitere Ermäßigungen werden nicht gewährt. Eine Ermäßigung für die behinderte Person wird nicht gewährt. Für Abteilbuchung im Liege- oder Schlafwagen gilt der aktuelle Abteilpreis. Die Buchung kann ausschließlich telefonisch oder schriftlich (Fax, Brief, E-Mail), nicht jedoch über das Internet getätigt werden. Sitz-, Schlaf- und Liegewagen sowie ggf. Bord-Restaurant oder Clubwagen der Züge von Train4you sind für mobilitätseingeschränkte Kunden derzeit nur eingeschränkt geeignet. Insbesondere lassen die Breite der Seitengänge sowie die Maße der Toiletten ein Befahren mit Rollstühlen nicht zu. Vor diesem Hintergrund ist es unabdingbar, dass mobilitätseingeschränkte Personen bei Fahrten mit dem Urlaubs-Express von einer Begleitperson begleitet werden. Train4you unterstützt auf Anfrage bei der Organisation von Ein- und Ausstiegshilfen, soweit diese an den Ein-und Ausstiegsbahnhöfen verfügbar sind.

5.2 Bezahlung

5.2.1 Zahlungsfrist (I)

Soweit der gesamte Rechnungspreis 500,- € überschreitet, werden mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 14 Tagen 30 % des Beförderungsentgeltes und sonstiger Leistungen als Anzahlung fällig. Die Anzahlung enthält die nicht stornierbare Systemgebühr aus 5.1. Die Anzahlung wird auf das Beförderungsentgelt angerechnet. Die Restzahlung muss – ohne weitere Aufforderung – spätestens 28 Tage vor dem Fahrtermin gezahlt sein. Falls die Anzahlung von 30% des Beförderungsentgeltes nicht innerhalb der genannten Frist bei Train4you eingeht, wird der gesamte Beförderungspreis sofort fällig.

5.2.2 Zahlungsfrist (II)

Soweit der gesamte Rechnungspreis 500,- € nicht überschreitet, wird mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung innerhalb von 28 Tagen das gesamte Beförderungsentgelt incl. etwaiger Versicherungen (z. B. Reiserücktrittsversicherung) fällig. Bei kurzfristigen Buchungen – wenn zwischen Buchungsdatum und Fahrtermin weniger als 28 Tage liegen – ist das Beförderungsentgelt in voller Höhe sofort zu zahlen.

5.2.3 Folgen von Säumnis

Geht der vollständige Anzahlungs- / Restbetrag (Punkt 5.2.1) bzw. Gesamtbetrag (Punkt 5.2.2) nicht innerhalb der auf der Buchungsbestätigung/Rechnung genannten Fristen (s. o.) ein und wird auch nach Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser nicht geleistet, so ist Train4you berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann Train4you die gemäß Punkt 5.3 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Rücktrittsgrund zugunsten des Kunden vor. Ohne vollständige Zahlung des Fahrpreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Beförderungsleistung.

5.2.4 Zahlungsempfänger

Zahlungen sind unter Angabe der Rechnungsnummer ausschließlich an den auf der Rechnung ausgewiesenen Empfänger zu richten. Wird der Betrag an jemand anderen gezahlt, so erfolgt die Zahlung auf eigenes Risiko und berechtigt deshalb nur dann zur Inanspruchnahme der Beförderungsleistung, wenn der Fahrpreis vollständig bei Train4you eingegangen ist. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert.

5.2.5 Gutschriften

Etwaige Gutschriften (z. B. für umgebuchte oder stornierte Beförderungsdokumente (s. Punkt 5.3 und Punkt 5.4) werden ausschließlich auf ein vom Kunden dafür anzugebendes Konto geleistet.

5.3 Stornierungen durch den Kunden

Der Kunde ist bis zum Antritt der Fahrt berechtigt, den Beförderungsvertrag insgesamt oder Teil-Leistungen davon schriftlich zu kündigen. Die eigenhändig unterschriebene Stornierungserklärung ist per Post oder E-Mail an folgende Adresse zu richten: Train4you Vertriebs GmbH, Kolumbastraße 5, 50667 Köln bzw. info@train4you.de. Nach dem Zugang der Buchungsbestätigung ist eine kostenlose (Teil-) Stornierung nicht mehr möglich. Bei (Teil-) Stornierung wird ein angemessener Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangt. Maßgeblich für die Berechnung des Stornierungsentgelts ist der Zugang der Stornierungserklärung bei der Train4you. Das (Teil-) Stornierungsentgelt wird auf alle gebuchten Leistungen, insbesondere Personenbeförderung, Tierbeförderung, Fahrzeugbeförderung, Kürzung der Fahrstrecke, Catering-Leistungen, erhoben. Abteilbuchungen können nur insgesamt storniert werden; die Nicht-Teilnahme von gebuchten Fahrgästen ist bei einer Abteilbuchung nicht erstattungswirksam. Das Stornierungsentgelt wird nach Abzug der Systemgebühr wie folgt berechnet:

bis 90 Tage vor Fahrtantritt 20% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises
89 bis 42 Tage vor Fahrtantritt 35% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises
41 bis 28 Tage vor Fahrtantritt 50% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises
27 bis 14 Tage vor Fahrtantritt 60% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises
13 bis 4 Tage vor Fahrtantritt 70% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises
Ab 3. Tag vor Fahrtantritt bzw. Nichtantritt 90% des Fahrpreises bzw. Teil-Leistungspreises

Die Erstattung des restlichen Fahrpreises erfolgt auf Antrag des Kunden. Der Fahrpreis wird nur dann vollständig erstattet, wenn der Kunde aus Gründen, welche die Train4you zu vertreten hat, die Fahrt nicht antreten kann. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

5.4 Änderungen von gebuchten Leistungen (Umbuchung durch den Kunden)

Änderungen der gebuchten Personenbeförderungsleistungen sind ausschließlich in den nachfolgend aufgeführten Fällen möglich, vorausgesetzt, es sind die für einen Umbuchungswunsch erforderlichen Platzkapazitäten noch verfügbar und der schriftliche Umbuchungswunsch geht vor dem eigentlichen Fahrtdatum bei Train4you ein:

  1. a) Umbuchung der Unterbringung im Zug

Eine Umbuchung von einer niedrigeren Buchungsklasse in eine höhere Buchungsklasse ist möglich. Die Bearbeitungsgebühr für eine solche Umbuchung beläuft sich auf 35,- € pro Strecke. Zusätzlich ist die Differenz vom seinerzeitigen Unterbringungspreis zum tagesaktuellen Unterbringungspreis in der neuen Kategorie zu zahlen. Für Umbuchungen im Zug gelten besondere Bordtarife. Umbuchungen von einer höheren in eine niedrigere Buchungsklasse gelten als Teilstornierung. In diesem Fall werden die Bestimmungen von Punkt 5.3 sinngemäß angewandt.

  1. b) Umbuchung von Fahrtermin und/oder Fahrtstrecke

Umbuchungen von Fahrtermin und/ oder Fahrtstrecke können bis 14 Tage vor Abfahrt des Zuges einmal vorgenommen werden, wenn auf dem alternativen Fahrtermin Plätze verfügbar sind. Der neue Fahrtermin darf nicht mehr als vier Wochen vor oder nach dem ursprünglichen Fahrtag liegen. Dabei ist zwingend zu beachten, dass zwischen dem Tag der Umbuchung und dem neuen Fahrtag mindestens sieben Tage liegen. Für eine solche Umbuchung wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 € je Strecke und Vorgang erhoben. Zudem wird der ursprüngliche Fahrpreis erstattet und der neue, tagesaktuelle Reisepreis zusätzlich zu der Bearbeitungsgebühr in Rechnung gesetzt.
Eine Kürzung der gebuchten Fahrstrecke, sonstige Änderungen sowie Nichtantritt der Fahrt oder Rücktritt gelten als Stornierung lt. Punkt 5.3.

  1. c) Änderungen der teilnehmenden Fahrgäste

Der Kunde muss der Train4you Änderungen bei den zu seiner Buchung gehörenden Fahrgäste unverzüglich nach Bekanntwerden der Änderung schriftlich anzeigen. Als Änderung gilt der Tausch einer Person zu den Buchungsbedingungen der nicht mehr teilnehmenden Person. Für diese Änderung erhebt Train4you eine Bearbeitungsgebühr von € 35,–. Die Mitfahrt von nicht namentlich benannten Fahrgästen gilt als Beförderung ohne gültige Beförderungsdokumente gemäß Punkt 3.2.

5.5 Änderungen des zu befördernden Fahrzeugs durch den Kunden

Sofern ein anderes als das bei der Buchung angegebene Fahrzeug befördert werden soll, ist eine entsprechende Umbuchung nur in folgenden Fällen möglich:
a) Das andere Fahrzeug ist in seinen technischen Maßen und Gewichten identisch mit dem bei der Buchung angegebenen Fahrzeug.
b) Das andere Fahrzeug hat geringere Maße oder ein geringeres Gewicht,
Voraussetzung für eine solche Umbuchung ist, dass der schriftliche Umbuchungswunsch bis 7 Tage vor dem eigentlichen Fahrtdatum bei Train4you eingegangen ist. Eine Umbuchung zu einem Fahrzeug, welches nicht unter a) oder b) fällt ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn für ein solches Fahrzeug noch entsprechende Platzkapazität auf den Fahrzeugtransportwagen vorhanden ist und ein entsprechender schriftlicher Umbuchungswunsch bis 7 Tage vor dem eigentlichen Fahrtdatum bei Train4you eingegangen ist. Für eine Umbuchung des Fahrzeugs wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,- € erhoben.

5.6. Umbuchungen durch Train4you

Train4you behält sich vor, aufgrund betrieblicher Notwendigkeit auch kurzfristige Umbuchungen an Bord vorzunehmen. Daraus resultierende Erstattungen erfolgen im Nachgang über das Servicecenter. Barauszahlungen an Bord sind ausgeschlossen.

6. Stornierung durch Train4you

6.1 Kündigung aus wichtigem Grund

Train4you kann den Beförderungsvertrag vor Antritt der Fahrt und während der Beförderung aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • die tatsächlichen Maße des Fahrzeugs oder andere für die Beförderung wichtige Angaben (z. B. Stoffdach, Dachaufbauten, Fahrzeuggewicht) bei der Verladung von den ursprünglich bei der Buchung angegebenen und im Fahrzeugbegleitschein vermerkten Angaben abweichen. In diesem Fall hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz
  • der vollständige Anzahlungs- / Restbetrag (Punkt 5.3.1) bzw. Gesamtbetrag (Punkt 5.3.2) nicht innerhalb der dort genannten Fristen bei der Train4you eingeht und auch nach Aufforderung unter Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser nicht geleistet wird. In diesem Fall ist Train4you berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. Train4you kann die gemäß Punkt 5.3 zu berechnenden Kosten als Schadenersatz geltend machen, vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein wirksamer Rücktrittsgrund zugunsten des Kunden vor.

6.2 Kündigung wegen höherer Gewalt

Wird die Fahrt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen, Streckensperrung, behördliche Maßnahmen o.ä.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Train4you als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

6.3 Rücktritt wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl

6.3.1 Allgemeines

Train4you kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 20 gebuchten Fahrzeugen je Fahrt nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch die Train4you müssen im konkreten Fahrtangebot oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Fahrten oder bestimmten Arten von Fahrten, in einem allgemeinen Hinweis (bzw. auf der Buchungsplattform im Internet) oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein.
b) Die Train4you ist verpflichtet, dem Fahrgast gegenüber die Absage der Fahrt unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Fahrt wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
c) Ein Rücktritt der Train4you später als 28 Tage vor Fahrtbeginn ist unzulässig.

6.3.2 Alternativangebot

Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Fahrt verlangen, wenn die Train4you in der Lage ist, eine solche Fahrt ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Fahrt durch die Train4you dieser gegenüber geltend zu machen.

6.3.3 Rückzahlung

Wird die Fahrt aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Fahrpreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

7. Leistungs- und Preisänderung

7.1 Abweichungen einzelner Leistungen und Pflichten

Änderungen und Abweichungen einzelner Fahrtleistungen und Pflichten vom vereinbarten Inhalt des Beförderungsvertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind möglich, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Fahrt nicht beeinträchtigen. Darunter fallen Änderungen der Buchungsklasse und Fahrplanänderungen, z. B. aufgrund von Baustellen oder Streckensperrungen.

7.2 Erhöhung von Gebühren

Werden die bei Abschluss des Beförderungsvertrages bestehenden Abgaben wie Stations-, Trassen- und Terminalgebühren gegenüber dem Beförderer erhöht, so kann der Fahrpreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. Gleiches gilt im Falle der Erhöhung der Umsatzsteuer. Der Fahrpreis erhöht sich dabei nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung:

a) Bei einer auf die Platz-Reservierungen bezogenen Erhöhung kann der Beförderer vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die von Train4you pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze bzw. Stellplätze (für Autos, Motorräder etc.) des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz bzw. den Stellplatz kann der Beförderer vom Kunden verlangen.

Eine Beförderungspreiserhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Beförderungstermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Beförderer nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Beförderungspreises hat der Beförderer den Kunden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Fahrtantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Fahrt zu verlangen, wenn der Beförderer in der Lage ist, eine solche Fahrt ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diesen Anspruch unverzüglich nach der Mitteilung des Beförderers über die Preiserhöhung diesem gegenüber geltend zu machen.

8. Haftung des Kunden

8.1 Einhaltung der Verpflichtungen

Der Kunde ist verpflichtet, den in diesen Beförderungsbedingungen aufgeführten Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt vor allem für die Einhaltung der vorgeschriebenen Maximalmaße des Fahrzeuges.

8.2 Haftungsgründe

Der Kunde haftet gegenüber Train4you für jeden Schaden, welcher dadurch entsteht, dass er diesen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist, sofern er nicht beweist, dass der Schaden auf Umstände zurückzuführen ist, die er trotz Anwendung der von einem gewissenhaften Kunden geforderten Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.

8.3 Verjährung

Für die Verjährung von Ansprüchen aus dem Beförderungsvertrag gelten die Bestimmungen des Artikels 60 der CIV in der Fassung des Anhangs I zur Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr.

9. Haftung der Train4you gegenüber Kunden für Verspätungen, Ausfälle, Anschlussversäumnis

9.1 Weiterbeförderung / Fahrpreiserstattung

1.) Kunden ohne Fahrzeugbuchung: Muss bei der Abfahrt vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder mehr betragen wird, so hat der Kunde unverzüglich die Wahl zwischen

  • Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit;
  • Fortsetzung der Fahrt oder Weiterreise mit geänderter Streckenführung unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt nach Wahl des Fahrgasts.
  • Erstattung des vollen Fahrpreises unter den Bedingungen, zu denen er entrichtet wurde, für den Teil oder die Teile der Fahrt, der bzw. die nicht durchgeführt wurde bzw. wurden, und für den Teil oder die Teile, der bzw. die bereits durchgeführt wurde bzw. wurden, wenn die Fahrt nach den ursprünglichen Reiseplänen des Fahrgasts sinnlos geworden ist, gegebenenfalls zusammen mit einer Rückfahrt zum ersten Ausgangspunkt bei nächster Gelegenheit.

2.) Kunden mit Fahrzeugbuchung: Muss vor Beginn der Verladung vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass ein Autozug am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, gelten die Bestimmungen unter 1)

3.) Muss nach Beginn der Verladung (ab dem Befahren der Autotransportwagen) vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass ein Autozug am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mehr als 60 Minuten verspätet ankommen wird, so hat der Kunde unverzüglich die Wahl zwischen

  • a) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei nächster Gelegenheit oder
  • b) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt.

9.1.1 Entladung

Da im Fall von 3) aus betrieblichen Gründen die sofortige Entladung des Kraftfahrzeugs nicht möglich ist, sondern das Kraftfahrzeug stets bis zum Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag weiterbefördert werden muss, gilt für den Fall, dass ein Anspruch nach Nr. 9.1 vom Kunden erhoben wird, folgendes:

a) Der Fahrzeugführer übergibt seinen Fahrzeugschlüssel an den Zugchef und unterzeichnet  eine Haftungsfreistellungserklärung entsprechend dem Anhang zu diesen Beförderungsbedingungen. Das Fahrzeug wird dann am gebuchten Zielbahnhof abgeladen und für ihn nach Möglichkeit im Autozugterminal oder in unmittelbarer Nähe bereitgestellt. Wenn dem Berechtigten durch die Verzögerung nachweislich ein Schaden entstanden ist, steht ihm ein Schadenersatz zu, der die Höhe des Beförderungspreises nicht übersteigt.

9.1.2 Information über Verspätung

Der Kunde hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor der Buchung über die Verspätung informiert wurde. Bei Fahrkarten, die früher als einen Monat vor Abfahrt ausgegeben wurden, sind die dort angegebenen Fahrzeiten vorläufig und entsprechen dem Stand bei Ausstellung der Fahrkarte. Train4you informiert auf ihrer Homepage und den Tickets über die jeweils gültigen Anfahrts- und Abfahrtszeiten. Es obliegt dem Kunden, sich über Abweichungen und die endgültigen Fahrzeiten zu informieren. Über Änderungen nach Ausstellung des Tickets und deren Gründe wird der Fahrgast zusätzlich individuell durch Übersendung eines neu ausgestellten Tickets und/oder durch e-Mail informiert. Die Information über Verspätungen und Anschlussmöglichkeiten während der Zugfahrt erfolgt durch das Zugpersonal über Bordsprechanlage oder individuelle Ansprache in der Nachtruhezeit (23.00 – 05.00 Uhr). Ankunftszeit ist die vom Netzbetreiber festgestellte Uhrzeit der Ankunft, nicht die Entladezeit. Kunden haben hierfür Wartezeiten einzukalkulieren.

9.1.3 Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses

Train4you haftet dem Kunden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Fahrt wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann, oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadensersatz umfasst die dem Kunden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten, darf jedoch die Höhe des Beförderungspreises nicht übersteigen. Etwaige Fahrpreiserstattungen werden auf Grundlage des Fahrkartenwertes der beförderten Personen berechnet.

Train4you ist von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die Train4you trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Kabeldiebstahl, Personen im Gleis, behördliche Maßnahmen, Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb des Verkehrsdienstes gefährdeten) oder
  • wenn die Verspätung durch eine schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise eine Pandemie, verursacht wurde oder
  • Verschulden eines oder mehrerer Fahrgäste oder
  • Verhalten eines Dritten, das Train4you trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte. Rückgriffsrechte bleiben unberührt.

9.1.4 Entschädigung bei Verspätung

Ohne das Recht auf Beförderung zu verlieren, hat ein Kunde bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung, wenn er zwischen dem auf der Fahrkarte angegebenen Abfahrts- und Zielort eine Verspätung erleidet, für die keine Fahrpreiserstattung nach Punkt 9.1.3 erfolgt ist. Die Entschädigung bei Verspätungen beträgt:

  1. a) 25 % des Preises der Personenbeförderung pro Strecke bei einer Verspätung von 60 bis 119 Minuten
  2. b) 50 % des Preises des Preises der Personenbeförderung pro Strecke ab einer Verspätung von 120 Minuten

Train4you ist von dieser Haftung befreit, wenn der Ausfall, die Verspätung oder das Anschlussversäumnis auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist:

  • außerhalb des Eisenbahnbetriebes liegende Umstände, die Train4you trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen sie nicht abwenden konnte (z.B. Kabeldiebstahl, Personen im Gleis, behördliche Maßnahmen, Verspätung durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen, die den sicheren Betrieb des Verkehrsdienstes gefährdeten) oder
  • wenn die Verspätung durch eine schwere Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit, wie beispielsweise eine Pandemie, verursacht wurde oder
  • Verschulden eines oder mehrerer Fahrgäste oder
  • Verhalten eines Dritten, das Train4you trotz Anwendung der nach Lage des Falles gebotenen Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen sie nicht abwenden konnte. Rückgriffsrechte bleiben unberührt.

9.2 Anspruch auf Fahrpreisentschädigung

Der Kunde schließt mit der Train4you pro Strecke einen Beförderungsvertrag mit gegebenenfalls zusätzlicher Transportleistung (Fracht). Insofern enthält der Vertrag keine Gesamtheit von Reiseleistungen. Die Train4you schuldet keinen über die Beförderung hinausgehenden Gesamterfolg.  Ein Verzug verschlechtert die Beförderungsleistung nicht regelmäßig und ohne Weiteres und begründet daher auch keinen Anspruch auf einen Ersatz immaterieller Schäden.

9.3 Geltendmachung der Ansprüche

Die Geltendmachung von Ansprüchen erfolgt ausschließlich schriftlich und unter Verwendung der von Train4you herausgegebenen Formulare. Dies sind: a) Fahrtgastrechte-Formular (steht zum Download auf der Urlaubs-Express-Homepage bereit, und b) Kfz-Schaden-Meldung (wird am Fahrzeug-Terminal vom Ladepersonal/Zugchef ausgestellt). Alle Anträge sind per E-Mail an info@train4you.de oder per Post einzureichen bei:

Train4you Vertriebs GmbH
– Kundenmanagement –
Kolumbastraße 5
50667 Köln

9.4 Verjährung

Ansprüche nach den vorstehenden Punkten 9.1 – 9.3 verjähren innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Geltungsdauer der Fahrkarte.

9.5 Haftungsausschlussgründe

Train4you haftet dem Fahrgast gegenüber (abgesehen von Ansprüchen aus der Verordnung (EU) 2021/782 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr und aus der CIV) grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; bei Verletzung wesentlicher Vertragsverpflichten (Kardinalpflichten wie etwa die Pflicht zum Einsatz ausschließlich sicherer Eisenbahnfahrzeuge für die Beförderung von Fahrgästen und Kraftfahrzeugen) und der Herbeiführung von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Falle der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Ersatzpflicht jedoch auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung für Sachschäden gegenüber jedem Reisenden auf einen Höchstbetrag von 1.000 € beschränkt. Die Bestimmungen des Haftpflichtgesetztes (HPflG) bleiben im Übrigen unberührt.

10. Online-Streitbeilegungs-Plattform

Nach geltendem Recht ist Train4you verpflichtet, die Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Zur Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattorm bitte hier klicken.

Die Train4you Vertriebs GmbH nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor der Bundesschiedsstelle oder anderen Schlichtungsstellen teil (§ 36 VSBG).

11. Elektronische Datenverarbeitung

Die Firma Train4you speichert und verarbeitet personenbezogene Daten zum Zweck der Vertragsabwicklung und zur Kundenbetreuung unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der am 25. Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutz-Grundverordnung. Die Datenschutz-Richtlinien der Train4you finden Sie hier.

12. Versicherungen, Sicherheitshinweis

Train4you empfiehlt den Abschluss von Versicherungen (Reiserücktrittskosten, Autoreisezugschäden bei Verladung, Fahrt und Entladung, Einbruchsdiebstahl), um die mit einem Rücktritt bzw. der Beförderung grundsätzlich verbundenen Risiken und Kosten zu mindern.

13. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand

Auf die Beförderung finden die Vorschriften des deutschen Rechts Anwendung. Alle Leistungen erbringt die Firma Train4you ausschließlich zu den genannten Bedingungen. Ist der Beförderungsvertrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelsgewerbes abgeschlossen, ist der Gerichtsstand ausschließlich Köln.

14. Anfrage; Kontakt

Information zur Buchung:
Train4you Vertriebs GmbH
Kolumbastraße 5
50667 Köln
E-Mail: info@train4you.de
Tel.: 0221 800 20 820